§ 1 |
ML-Tickets ist von den jeweils verantwortlichen Veranstaltern beauftragt und ermächtigt,
den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch in deren Namen zu vermitteln und durch Verkauf der Eintrittskarten abzuschließen.
Die betreffenden Veranstalter haben ML-Tickets zudem ermächtigt, die Eintrittsgelder aus diesen Verkäufen von den Kunden im eigenen Namen auf Rechnung des Veranstalters einzuziehen,
um sie an ihn weiterzuleiten. Aufgrund der reinen Mittlerstellung von ML-Tickets kommen durch den Erwerb einer Eintrittskarte hinsichtlich des Veranstaltungsbesuches
Vertragsbeziehungen ausschließlich zwischen dem Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Alle Ansprüche, welche den Vertrag über
den Veranstaltungsbesuch betreffen, etwa die Art und Weise der Durchführung einer Veranstaltung, die Preisgestaltung oder eine mögliche Absage, sind an den Veranstalter zu richten.
Entsprechend trägt der Käufer bzw. Inhaber der Eintrittskarte das Risiko einer etwaigen Insolvenz des Veranstalters.
Sofern der Kunde Ansprüche oder sonstige Beschwerden gegen den Veranstalter zu richten wünscht, wird ML-Tickets ihm auf per Telefon (0 25 94 – 89 29 319) oder
per E-Mail (info(at)ml-tickets.de zu stellende Anfrage den Namen und die Adresse des zuständigen Veranstalters mitteilen.
Bei Ticketbestellungen per Internet auf der ML-Tickets-Website und per Telefon im ML-Tickets Center wird der Vertrag verbindlich einschließlich der Zahlungspflicht des Kunden
bereits durch Anklicken des entsprechenden Bestell-Buttons bzw. durch die Mitteilung gegenüber dem Mitarbeiter im ML-Tickets Center, dass verbindlich bestellt wird, geschlossen.
Eine darauf folgende Auftragsbestätigung dokumentiert lediglich den bereits vollzogenen Vertragsschluss.
ML-Tickets wird im Rahmen des Lastschrift-Zahlungsweges entsprechend der gesetzlichen Vorschriften spätestens ab 1. Juli 2015 das SEPA-Lastschriftmandat nutzen.
SEPA (Single Euro Payments Area) dient dazu, Zahlungen im Euroraum zu vereinfachen. Dabei werden die bisherige Kontonummer durch die IBAN (internationale Kontonummer)
und die Bankleitzahl durch die BIC (Schlüssel für Kreditinstitut) ersetzt. Wenn der Ticketkäufer nach dieser Umstellung auf SEPA den Zahlungsweg der Lastschrift wählt
und seine Kontonummer zur Zahlung hinterlegt, gewährt er ML-Tickets zur Gläubiger-Identifikationsnummer DE04 4015 4530 0033 0333 33 ein SEPA-Lastschriftmandat,
womit er sein Kreditinstitut beauftragt, diese Lastschrift einzulösen.
ML-Tickets wird den Ticketkäufer im Rahmen der Auftragsbestätigung (per E-Mail oder telefonisch) mindestens zwei Bankarbeitstage vor der Belastung seines Kontos über den
Betrag der Lastschrift und die jeweilige Mandatsreferenznummer der Bestellung informieren. Die oben genannte Gläubiger-Identifikationsnummer und Mandatsreferenznummer
werden von ML-Tickets bei allen Lastschrift-einzügen angegeben und erlauben eine exakte Identifikation des jeweiligen Lastschrifteinzuges. Der Kartenkäufer verpflichtet sich,
einen etwaigen Widerruf des Lastschriftmandates jedenfalls auch gegenüber ML-Tickets und nicht ausschließlich seinem Kreditinstitut bekannt zu geben.
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§ 2 |
Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücknahme von Eintrittskarten bzw. Geschenkgutscheinen.
Bei Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung mit fixiertem Leistungszeitpunkt, insbesondere beim Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen,
besteht gemäß § 312 g Abs. 2 S. 1 Ziffer 9 BGB eine Ausnahme bei Fernabsatzgeschäften sonst bestehenden Widerrufs- und Rückgaberecht.
Jede Bestellung ist mit Zustandekommen des Vertrages bindend und verpflichtet zur Bezahlung.
Eintrittskarten werden jedoch dann von ML-Tickets zurückgenommen, wenn die Veranstaltung nach Maßgabe des Veranstalters abgesagt wird und dieser ML-Tickets
die Eintrittsgelder zur Rückgabe an die Kunden zur Verfügung stellt. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Käufer sich wegen der Erstattung des Eintrittspreises
unmittelbar an den Veranstalter zu wenden. Rücknahme und Rückerstattung des Kaufpreises erfolgen im Regelfall nur bis zu zwei Wochen nach dem Veranstaltungstermin
und bei der jeweiligen Vorverkaufsstelle, bei der die Karten erworben wurden. Beim Erwerb der Eintrittskarten über das Internet-Angebot oder die Hotline von ML-Tickets
sind die gekauften Karten im Falle einer Rücknahme per Post an folgende Adresse zurück zu schicken: ML-Tickets, z. Hd. Herrn Terwort, Borkener Straße 250, 48249 Dülmen.
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§ 3 |
Neben Vorverkaufs- und Servicegebühren pro Ticket wird für einen unmittelbar bei ML-Tickets vorgenommenen Bestellvorgang (telefonisch oder per Internet) eine Auftragspauschale erhoben.
Auf die Höhe der Auftragspauschale, die abhängig von der Versandart variieren kann, wird während des Bestellvorgangs hingewiesen.
Übersendet ML-Tickets dem Käufer auf seinen Wunsch Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine per Post (anstelle von Abendkassenhinterlegungen,
oder per E-Mail: ticketausdruck@ml-tickts.de), so trägt dieser das Versandrisiko. Der Gesamtpreis der Bestellung enthält die gesetzliche Mehrwertsteuer und
ist inklusive aller Gebühren unmittelbar nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.
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§ 4 |
Verliert der Karteninhaber Eintrittskarten oder kommen sie ihm in seinem Verantwortungsbereich abhanden, ist ML-Tickets nicht zur Ersatzbeschaffung verpflichtet.
Gelieferte Eintrittskarten oder Geschenkgutscheine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ML-Tickets und können bei ausbleibender Bezahlung von ML-Tickets
vom Ticketbesteller zurückgefordert werden.
Der Eintrittskartenkäufer hat die ihm gelieferten Tickets unmittelbar nach Erhalt auf ihre Ordnungs-mäßigkeit und die Übereinstimmung mit der Bestellung
(insbesondere richtige Veranstaltung, Datum, Kartenanzahl, Platzkategorie, Ticketpreis) zu überprüfen. Solche und andere offensichtliche Abweichungen bzw.
Mängel sind aufgrund der Fristzwänge des Veranstaltungsgeschäftes binnen fünf Kalendertagen nach Zugang der Eintrittskarten bzw. im Falle kurzfristigerer
Bestellungen bis drei Kalendertage vor der Veranstaltung bei ML-Tickets schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) geltend zu machen, um ML-Tickets die Möglichkeit
der Nachbesserung zu geben. ML-Tickets ist berechtigt, verspätete Einwendungen zurückzuweisen.
Einwendungen wegen nicht eingegangener Eintrittskarten sind ML-Tickets spätestens zehn Kalender-tage nach der Bestellung bzw.
im Falle kurzfristigerer Bestellungen bis drei Kalendertage vor der Veranstaltung schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) mitzuteilen,
um ML-Tickets die Möglichkeit der Nachbesserung zu geben, z. B. in Form von Einlassregelungen. ML-Tickets kann verspätete Ein-wendungen ablehnen.
Soweit aus verspäteten Mitteilungen über Unstimmigkeiten der gelieferten Eintrittskarten bzw. über deren ausbleibende Zustellung Beweisunsicherheiten folgen,
geht dies stets zu Lasten des Ticketkäufers.
Tickets, die über das Direkt-Ausdruckverfahren per E-Mail unter: ticketausdruck@ml-tickts.de vom Kunden zuhause selbst ausgedruckt werden, werden erst mit vollständiger Bezahlung gültig.
Mehr-fachausdrucke über das Direkt-Ausdruckverfahren per E-Mail unter: ticketausdruck@ml-tickts.de oder sonstige Vervielfältigungen zum Zwecke der missbräuchlichen
Ticketverwendung sind untersagt. Der spezifische EAN und QR Barcode, wird bei dem Direkt-Ausdruckverfahren (per E-Mail unter: ticketausdruck@ml-tickts.de) und mit dem
erstmaligen Einscannen des Tickets beim Veranstaltungs-besuch entwertet.
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§ 5 |
ML-Tickets haftet bei der Vermittlungstätigkeit bzw. der jeweilige Veranstalterhaftet hinsichtlich des Vertrages über den Veranstaltungsbesuch für schuldhaft
verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz unbeschränkt. Für Schäden an sonstigen Gütern gelten im
vorgenannten Tätigkeitsfeld von ML-Tickets und des jeweiligen Veranstalters folgende Regeln: ML-Tickets bzw. der jeweilige Veranstalter haften bei Vorsatz im Umfang
unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls unbeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf
den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt
bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haften ML-Tickets bzw. der jeweilige Veranstalter nicht. Soweit die Haftung von ML-Tickets bzw.
des jeweiligen Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
ML-Tickets haftet nicht für Störungen, die durch außerhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände verursacht werden. Dies gilt insbesondere für Beeinträchtigungen,
die auf den Ausfall oder die Störung des Telefonkommunikationsnetzes und der Stromversorgung zurückzuführen sind. Weiterhin übernimmt ML-Tickets keine Haftung für die
Richtigkeit der im Internet angegebenen Daten sowie für die technische Störungsfreiheit des Internetangebots.
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§ 6 |
Der Weiterverkauf von bei ML-Tickets erworbenen Eintrittskarten (Originalkarten inklusive der Tickets die über das Direkt-Ausdruckverfahren per E-Mail unter:
ticketausdruck@ml-tickts.de) die zu einem höheren Preis als auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet.
Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert damit ihre Gültigkeit.
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§ 7 |
Wenn eine über ML-Tickets verkaufte Eintrittskarte auch zur Nutzung als Fahrkarte im öffentlichen Nahverkehr, Bundesbahn, Bus etc. berechtigt,
besteht insoweit zwischen dem Kunden und dem Beförderungsunternehmen ein gesondertes, von ML-Tickets lediglich vermitteltes Vertragsverhältnis,
für das die Bestimmungen des jeweiligen Verkehrsverbunds bzw. Verkehrsunternehmens (vgl. u.a. VRS-Gemeinschaftstarif unter oepnv.derticketservice.de) gelten.
Die Berechtigung zur Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte zum/vom Veranstaltungsort gilt nur für die Person, die die Eintrittskarte zum Veranstaltungsbesuch nutzt.
Somit ist insbesondere auch die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung von Eintrittskarten mit Fahrberechtigungsfunktion an andere Personen nach dem
Veranstaltungsbesuch untersagt. Im Hinblick auf die Gültigkeitsdauer der Fahrscheinberechtigung vor und nach der Veranstaltung gelten die Bestimmungen des
jeweiligen Verkehrsverbunds bzw. des jeweiligen Verkehrsunternehmens.
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§ 8 |
Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden unter Einhaltung des Datenschutz-rechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang
im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt. ML-Tickets ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben,
die den Vertrag über den Veranstaltungsbesuch durchführen und die ML-Tickets mit dem Kartenvertrieb beauftragt haben, insbesondere an den jeweiligen Veranstalter.
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§ 9 |
Die Veranstalter behalten sich Programm- und Besetzungsänderungen vor.
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§ 10 |
Gefährliche Gegenstände wie Gasbehälter, pyrotechnische Artikel, Fackeln, Waffen jeder Art sowie Gegenstände, die sich als Wurfgeschosse verwenden lassen
(insbesondere Flaschen und Dosen), dürfen bei keiner Veranstaltung (insbesondere nicht bei Rock- und Popkonzerten) mitgebracht werden.
Gleiches gilt für Störgeräte wie Laserpointer und ähnliche Geräte.
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§ 11 |
Tonbandgeräte, Film-, Foto- oder Videokameras dürfen bei der Veranstaltung nicht mitgeführt oder betrieben werden.
Aufnahmen jedweder Form - auch durch Einsatz von Mobiltelefonen - sind untersagt, jeder Missbrauch wird mit den Mitteln des Straf- und Hausrechts verfolgt.
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§ 12 |
Der Eintrittskartenerwerber bzw. -inhaber nimmt Kenntnis davon, dass Bild- und Tonaufnahmen von Seiten der Veranstalter jederzeit gemacht werden können,
und genehmigt dies durch den Kauf der Eintrittskarte ausdrücklich. Er genehmigt ebenso, diese Bildaufnahmen über einen Sender oder das Internet bzw.
andere moderne Kommunikationswege wahrnehmbar zu machen.
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§ 13 |
Trifft ein Kartenerwerber oder Karteninhaber erst nach dem Beginn einer Veranstaltung ein, verliert er bis zur nächsten Veranstaltungspause das
Recht auf den auf der Karte ausgewiesenen Sitzplatz.
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§ 14 |
Die Eintrittskarte verliert beim Verlassen des Veranstaltungsortes ihre Gültigkeit und ist nach dem Veranstaltungsbesuch nicht auf andere Personen übertragbar.
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§ 15 |
Bei Zuwiderhandlung gegen die ML-Tickets-Geschäftsbedingungen behält sich der jeweilige Veranstalter bzw. Hausrechtsinhaber vor,
den Karteninhaber vom Veranstaltungsort zu verweisen bzw. ein grundsätzliches Hausverbot auszusprechen.
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§ 16 |
Im Falle der Unwirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der AGB im Übrigen nicht berührt.
Für Streitigkeiten hinsichtlich der Vermittlung von Eintrittskarten-Käufen, die über das Internetangebot oder das Kontaktbüro von ML-Tickets getätigt wurden, wird,
soweit der Käufer Vollkaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts ist, Dülmen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Es kommt allein deutsches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der Eintrittskarten und für die Bezahlung ist Dülmen.
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