FAQ / Häufig gestellte Fragen

1. Allgemeine Fragen:
1.
Ich habe mein Passwort vergessen. Was kann ich tun?
Kein Problem. Klicken Sie auf der Anmeldeseite einfach unten auf den Link „Passwort vergessen?“. Geben Sie in das Feld „Ihre E-Mail Adresse“ die E-Mail Adresse ein, mit der Sie sich bei uns registriert haben. Wir schicken Ihnen dann sofort ein neues Passwort zu, mit dem Sie sich bei uns wieder einloggen können.
2.
Kann ich mich bei ausverkauften Events auf eine Warteliste setzen lassen?
In der Regel ist dies kein Problem. Sie können sich jedoch nicht online auf unserer Website auf eine Warteliste setzen lassen. Kontaktieren Sie uns hierfür bitte telefonisch unter 02594 - 89 29 319.
3.
Wie kann ich den Newsletter beantragen?
[HIER] können Sie unseren kostenlosen Newsletter beantragen. Diesen können Sie - wenn gewünscht - dann bei Erhalt auch jederzeit wieder in der jeweiligen E-Mail abmelden.
4.
Was ist der eTicker?
Unsere kostenlosen eTicker sind im Gegensatz zum Newsletter eine E-Mail Benachrichtigung ausschliesslich zu Ihrem Lieblingsevent über neue Termine oder Freikarten, während Sie der Newsletter regelmäßig über alle Events und Highlights informiert. Da dies nicht immer gerne gewünscht ist, bieten wir zusätzlich unsere eTicker an, welche Sie entweder auf der jeweiligen Eventseite oder [HIER] beantragen können.
2. Fragen zu meiner Buchung:
1.
Warum bekomme ich für manche Events keine Tickets?
Dies kann daran liegen, dass das Event entweder ausverkauft ist, noch kein Termin feststeht oder Buchungen für dieses Event noch nicht freigegeben sind.
2.
Kann ich meine Tickets auch verschenken?
Ja, Sie können gebuchte Tickets auch verschenken. Jedoch gilt: Auch verschenkte Tickets sind ebenfalls verbindliche Buchungen! Sie können bei uns auch einen Geschenkgutschein erwerben.
3.
Warum kann ich online nur maximal 100 Tickets buchen?
Eine Online-Buchung von mehr als 100 Tickets ist bei uns leider systembedingt nicht möglich. Wünschen Sie mehr als 100 Tickets, so kontaktieren Sie uns bitte per Telefon unter 02594 - 89 29 319 (Dülmen).
4.
Kann ich Tickets reservieren?
Dies ist bei uns leider nicht möglich.
5.
Was passiert mit meinen Daten nach einer Buchung?
Eingegebene Daten werden von uns nicht an Dritte weitergeben. Diese werden ausschliesslich in unserer Datenbank gespeichert, um Ihnen bei eventuellen Fragen oder Problemen helfen zu können.
6.
Ich habe nach einer Buchung keine Bestätigung per E-Mail erhalten. Was kann ich tun?
In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte per Telefon oder E-Mail. Sie können hierfür auch unser Kontaktformular nutzen.
7.
Wie kann ich meine Rechnungen öffnen?
Alle Rechnungen liegen Ihnnen im Adobe PDF Format vor. Je nach dem von Ihnen verwendeten Browser (Firefox, Opera, Internet Explorer usw.) können Sie die PDF Datei auch direkt im Browser betrachten.
Wenn Sie alle Rechnungen downloaden, erhalten Sie eine Zip Datei, welche zuerst mit einem kostenlosen Programm wie Winrar oder Winzip entpackt werden muss. Nach dem entpacken erhalten Sie ebenfalls die Rechnungen im PDF Format. Zum betrachten der PDF auf Ihrem PC benötigen Sie den Acrobat Reader, welchen Sie [HIER] downloaden können.
8.
Wie kann ich eine Buchung stornieren?
Hierzu kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail oder Telefon. Bitte halten Sie hierbei Ihre Kundennummer und die Rechnungsnummer bereit.
9.
Ich habe bereits bezahlt. Wieso steht hier noch ein offener Saldo?
In diesem Fall bitten wir um etwas Geduld. Selbst wenn Sie bereits bezahlt haben, kann es noch ein paar Tage dauern, bis Ihr Konto aktualisiert ist.
3. Fragen zur Bezahlung:
1.
Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
Wir akzeptieren immer eine Überweisung. Bei den meisten Events bieten wir auch PayPal als Zahlungsmöglichkeit an.
2.
Was passiert, wenn ich vergessen habe, meine Tickets zu bezahlen?
Wenn wir nach 14 Tagen keinen Geldeingang feststellen konnten, erhalten Sie von uns eine Benachrichtigung per E-Mail. Bei kurzen Fristen können Sie die Tickets auch vor Ort bezahlen.
3.
Werden die Tickets automatisch storniert, wenn ich sie nicht bezahle?
Nein, Ihre verbindliche Buchung bleibt weiterhin bestehen. Die Stornierung kann nur von Ihnen persönlich vorgenommen werden! Stornieren können Sie innerhalb Ihres Kundenkontos auf unserer Website, telefonisch unter 02594 - 89 39 219 oder per E-Mail an support@ml-tickets.de. Bei einer Stornierung per E-Mail fügen Sie bitte Ihre Kundennummer und Ihre Belegnummer hinzu, damit wir Ihre Stornierung auch eindeutig Ihrem Kundenkonto zuordnen können!
4.
Warum sind meine Tickets nach einer Überweisung nicht bezahlt?
Dies kann mehrere Gründe haben.

1) Ein Fehler beim Verwendungszweck: Sie haben vergessen, Ihre Belegnummer anzugeben oder versehentlich Ihre Kundennummer angegeben.
2) Der Zahlungseingang für Ihre Tickets befindet sich noch in Bearbeitung.
3) Es liegt bei uns ein Systemfehler vor. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte per Telefon unter 02594 - 89 29 319.
5.
Ich habe bei einer Überweisung einen falschen Verwendungszweck angegeben. Was muss ich tun?
Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall schnellstmöglich per Telefon unter 02594 - 89 29 319.
4. Fragen zu den Oktoberfesten:
1.
Was bekomme ich für den Verzehrschein der in dem Kartenvorverkaufs-Ticketpreis enthalten ist?
Den Verzehrgutschein gibt es nur, wenn ich die Karten im Vorverkauf bestelle. Der Verzehrgutschein hat einen Wert von insgesamt 4,00 € und kann ausschließlich nur vor dem Zelt, zum Beispiel für Essen, Imbiss etc. eingelöst werden. Vor dem eigentlichen Oktoberfestzelt ist eine richtige Bayern-Stadl-Stadt (Fressmeile) aufgebaut. Dort kann man ihn überall einlösen.
2.
Spielen da richtige Bayernbands beim Oktoberfest?
Vor dem Oktoberfestzelt ist eine richtige Bayerische Stadl-Stadt aufgebaut mit einer Ochsenbraterei, Schmankerl-Stadl, Schweins-Stadl etc. Bei allen Veranstaltungen spielen ausschließlich nur Bands aus Bayern, oder Östereich.
3.
Gibt es auch einen richtigen Oktoberfest-Fassanstich?
Ja, bei allen Veranstaltungen eröffnet der Bürgermeister, oder sein Vertreter das Fest mit dem offiziellen Fassanstich im Oktoberfestzelt, genau wie in München. Pünktlich um 19 Uhr marschieren der Musikzug mit Kapelle und Bürgermeister ins Festzelt ein. Dabei müssen alle aufstehen und zur Einmarschmusik klatschen. Der jeweilige Bürgermeister, oder sein Vertreter wird das Fest mit dem offiziellen Fassanstich im Oktoberfestzelt, genau wie in München eröffnen. Bei jedem Schlag des Bürgermeisters wird laut mitgezählt. Sobald das Bier läuft, gilt das Oktoberfest offiziell mit dem Ruf: „O`zopft is!“ als eröffnet. Viele Besucher sitzen schon um 18 Uhr im Bierzelt, um alles aus nächster Nähe zu erleben – obwohl es in München eigentlich erst nach dem Anstich Bier zu trinken gibt. Hier im Münsterland ist das anders. Da bekommt man schon vorher sein Maß Bier.
4.
Wann ist Einlass im Oktoberfestzelt?
Bei allen Oktoberfesten beginnt der Einlass pünktlich um 18 Uhr. Da sollte man schon früh da sein und sich die 1. Maß Bier bestellen, bevor der Andrang da ist.
5.
Wann beginnt das Oktoberfestprogramm?
Pünktlich um 19 Uhr marschieren der Musikzug mit Kapelle und Bürgermeister ins Festzelt ein. Dabei müssen alle aufstehen und zur Einmarschmusik klatschen. Der jeweilige Bürgermeister, oder sein Vertreter wird das Fest mit dem offiziellen Fassanstich im Oktoberfestzelt, genau wie in München eröffnen. Bei jedem Schlag des Bürgermeisters wird laut mitgezählt. Sobald das Bier läuft, gilt das Oktoberfest offiziell mit dem Ruf: „O`zopft is!“ als eröffnet. Viele Besucher sitzen schon um 18 Uhr im Bierzelt, um alles aus nächster Nähe zu erleben – obwohl es in München eigentlich erst nach dem Anstich Bier zu trinken gibt. Hier im Münsterland ist das anders. Da bekommt man schon vorher sein Maß Bier.
6.
Wann ist das Oktoberfest zu Ende?
Entgegen anderen Veranstaltungen ist es bei einem zünftigen Oktoberfest Brauch, dass man früh anfängt und früh aufhört. So ist es auch in München. In München geht es um 18 Uhr los und pünktlich um 23 Uhr ist Schluss. Dem Münchener Beispiel folgend wird hier vor Ort die Zeit etwas verlängert und von 18:00 Uhr bis 01:00 Uhr gefeiert. Wenn es dann heißt: "Aus is!" Dann gibt es noch Bierausschank bis 2:00 Uhr in der Früh. Für den der dann noch Durst hat gibt es bis 2:00 Uhr noch ein paar Maß Bier, und dann ist Schluss. Danach wird das Zelt anschließend geräumt und für den nächsten Tag umgebaut. Die Zelte schließen um 02:30 Uhr.
7.
Warum heißt das Oktoberfest "Oktober"-Fest? Es fängt doch schon im September an.
Das Ganze hat geschichtliche Gründe: Das erste Oktoberfest im Jahr 1810 fand zu Ehren der Hochzeit des bayerischen Kronprinzen Ludwig mit Prinzessin Therese von Sachsen-Hildburghausen statt. Die Feierlichkeiten begannen am 12. Oktober 1810 und endeten am 17. Oktober mit einem Pferderennen. In den folgenden Jahren wurde das Fest wiederholt, später dann verlängert und zeitlich vorverlegt. Dabei spielt natürlich auch das bessere Wetter im September eine Rolle: Die Nächte sind wärmer, und so lässt es sich auch in den Gartenbereichen der Zelte und beim Flanieren über die Wiesn länger aushalten - ohne Frösteln. Das letzte Oktoberfest-Wochenende liegt aber auch heute noch im Oktober.
8.
Dürfen Kinder mit ins Bierzelt?
Das kommt auf das Alter an: Kinder unter sechs Jahren müssen um 20 Uhr das Bierzelt verlassen. Da hilft auch die Begleitung der Eltern nichts. Generell ist davon abzuraten, mit Kindern im vollen Bierzelt zu feiern. Abends ist der Einlass erst ab 18 Jahren gewährt.
9.
Was ist "Die Wiesn"?
Die Münchner bezeichnen das Oktoberfest auch als "Wiesn" - nach seinem Veranstaltungsort, der Theresienwiese. Die wiederum ist nach Therese von Sachsen-Hildburghausen benannt.
10.
Darf ich auch ohne Reservierung in ein Bierzelt?
Selbstverständlich können Sie auch ohne Reservierung ein Bierzelt besuchen; allerdings sollten Sie dann früh am Tag eintreffen, vor allem, wenn Sie mit einer größeren Gruppe unterwegs sind. Größere Gruppen müssen sich trotzdem auf längere Wartezeiten einstellen – übrigens: wer keinen Sitzplatz hat, bekommt in der Regel kein Bier!
11.
Darf man im Bierzelt rauchen?
Nein. Seit dem 1. Januar 2012 ist das Rauchen in NRW in allen Gaststätten verboten. Dazu werden auch die Bierzelte des Oktoberfestes gezählt. Zuwiderhandlung wird mit Bedienungsverweigerung oder gar Rauswurf bestraft. Die Wirte bemühen sich jedoch, Lösungen für die Raucher zu finden.
12.
Darf man in Bayern wirklich nach 2 Maß Bier noch fahren?
Ja, aber natürlich nur U-Bahn, S-Bahn und als Fahrgast mit dem Taxi. Das aktive Steuern eines Fahrzeugs ist in Bayern, so auch in NRW unter Alkohol (auch zur Wiesnzeit!) selbstverständlich genauso strafbar und gefährlich wie im Rest Deutschlands. Die Idee von der Fahrtüchtigkeit nach 2 Litern Wiesnbier kam übrigens von Ex-Ministerpräsident Günther Beckstein.
13.
Wo finde ich eventuell verlorene Gegenstände wieder?
Nach der Wiesn werden die nicht abgeholten Fundstücke zuerst beim Veranstalter und anschließend auf das Fundbüro der jeweiligen Stadt gebracht.
14.
Darf ich meinen Bierkrug mit nach Hause nehmen?
Nein. Der Krug, in dem das Bier serviert wird ist und bleibt Eigentum des Bierzelts. Maßkrugdiebstahl ist kein Kavaliersdelikt und die Sicherheitsleute haben auch stets ein Auge auf Gäste, die versuchen, den Krug mitzunehmen. Alleine im letzten Jahr wurden in München 145.000 (!) Krüge vom Ordnungsdienst wieder eingesammelt! Wer einen Wiesn-Krug für daheim haben möchte, kann ihn an einem der zahlreichen Souvenirstände erstehen oder ihn noch bequemer online beim Veranstalter erwerben.



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